Ablauf der ‚Psychischen Gefährdungsbeurteilung‘
Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, in seinem Unternehmen eine Psychische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Die GDA – Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie – ist ein Zusammenschluss aus Bund, Ländern und Unfallversicherung, der einheitliche Leitlinien ins Leben gerufen hat, die auf die Psychische Gefährdungsbeurteilung angewandt werden. „Wer diesen Leitlinien nicht entspricht, hat entweder die wesentlichen Gefährdungen eines Arbeitsplatzes nicht ermittelt, einzelne Personengruppen womöglich dabei nicht berücksichtig oder keine oder nur unvollständige Wirksamkeitskontrollen etabliert“, erklärt Christian Hütt.
Unterm Strich werden die Maßnahmen für den psychischen Arbeitsschutz des Arbeitgebers nicht als ausreichend angesehen – „und das Unternehmen besteht die Prüfung durch unterschiedliche Institutionen nicht. Gehen wir nun gemeinsam exemplarisch die Durchführung einer PGB durch“, betont Hütt, der mit seinem Zentrum ‚cor‘ die Anlaufstelle für gesunde Führung ist.
Die Durchführung der Beurteilung startet mit einem Vorgespräch mit dem Unternehmer, der Personalabteilung und dem Betriebsrat, falls vorhanden. „Dieses Gespräch erhebt die Verhältnisse aus Arbeitgebersicht. Die Personalabteilung übermittelt Zahlen, Daten und Fakten – unter anderem zu der Anzahl der Mitarbeiter in Festanstellung, Teilzeit etc.“ Nachdem diese Zahlen festgehalten wurden, werden Urlaubs- und Krankheitstage, Überstunden und gegebenenfalls Informationen über Reklamationen von Kunden ermittelt, die anschließend in die Beurteilung einfließen.
„Mit der Arbeitgebersicht ist das Bild des Unternehmens natürlich noch nicht vollständig erfasst – nun geht es an die Sicht der Arbeitsnehmer und deren Reaktion und Umgang mit den vorherrschenden Rahmenbedingungen“, führt Hütt aus. Sobald hierzu ebenfalls alle Informationen vorliegen, werden die Parameter nach einem validierten System ausgewertet. „Anschließend können Maßnahmen zur Behebung der Gefährdungen eruiert und sollten in Konsequenz auch umgesetzt werden“, schließt der erfahrene Unternehmer.
Mehr Informationen zur Psychischen Gefährdungsbeurteilung finden Sie auf der Website von cor – Zentrum für gesunde Führung: www.business-cor.de/gesundes-fuehren/pgb/.