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01.04.2020

Betriebliche Suchtprävention in der Betriebsvereinbarung

Christian Hütt über die Gestaltung betrieblicher Suchtprävention in der Betriebsvereinbarung

Vor einiger Zeit noch wurde Sucht als ein privates Problem gesehen und Unternehmen sahen keine Gründe diese Thematik in der Betriebsvereinbarung zu verankern. Heute wissen wir jedoch, dass Sucht auch in vielen Unternehmen Alltag ist – ob Verhaltenssucht oder stoffgebunden, ob in der Mitarbeiter-Riege oder in der Führungsetage, so weiß der Experte für gesundes Führen, Christian Hütt und erklärt: „Mit betrieblicher Suchtprävention kann man nur bedingt kurzfristige Erfolge erreichen. Für langfristige Erfolge bedarf es einer Betriebs- und Dienstvereinbarung, die schriftlich formuliert ist und in der die präventiven Maßnahmen dargestellt sind.“

Die Inhalte einer guten Betriebsvereinbarung müssen dabei auch Seminare, Fortbildungen und Schulungen umfassen – für alle Mitarbeiter und auch Führungskräfte. „Denn beim Umgang mit Sucht geht es darum, dass im Rahmen der betrieblichen Suchtprävention insbesondere die Führungskräfte oder auch andere Personalvertreter, den Weg der Umsetzung von suchtpräventiven Maßnahmen im Unternehmen, kontinuierlich anwenden und umsetzen“, so Hütt. Dies erfordere wiederum besondere Führungskompetenzen, die jede Führungskraft sich erst einmal aneignen müsse.

„In Schulungen, Workshops und Seminaren für Führungskräfte und Betriebsräte aber auch für andere Personalvertreter, für die Personalabteilungen, HR und auch für Betriebs- und Werksärzte wird vorrangig vermittelt, wie Suchtmittelauffälligkeiten erkannt werden und wie der Umgang damit im Unternehmen geregelt ist, bzw. wie kommuniziert wird und wie man dieses Thema zielgerichtet anspricht“, erläutert der Gründer von cor – Zentrum für gesunde Führung.

Eine Führungskraft müsse in der Lage sein, das Verhalten ihrer Mitarbeiter genau zu beobachten. Die Beurteilung betroffener Mitarbeiter, bezüglich Arbeitsleistung und sozialem Verhalten am Arbeitsplatz, erweise sich jedoch als durchaus komplex. „An dieser Stelle bin ich ganz klar der Meinung, dass ohne eine entsprechende Grundkenntnis in diesem Bereich, Führungskräfte allein das nicht leisten können, weil es sich um ein sehr umfangreiches Thema handelt“, erklärt Hütt abschließend.

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