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27.02.2020

Betriebliche Suchtprävention in der Praxis: Teil 1

Was machen Ihre Mitarbeiter eigentlich den ganzen Tag auf der Arbeit? Sie werden jetzt vermutlich sagen: arbeiten! Aber werfen Sie doch mal einen genauen Blick auf jeden Einzelnen. Nicht jeder wird munter auf seinem Computer tippen oder voll motiviert auf dem Bau herumturnen. Private Probleme belasten, Demotivation macht sich breit, Ängste und Müdigkeit folgen – so sieht zumindest die Realität in vielen Unternehmen aus – vergessen Sie nicht: wir leben in einer VUCA-Welt. Und da nicht jeder mit den hohen Anforderungen der Gegenwart umgehen kann, wird hier immer wieder zu Suchtmitteln gegriffen – außerhalb und innerhalb des Unternehmens.

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Die Einführung von betrieblicher Suchtprävention als eine Säule des betrieblichen Gesundheitsmanagements bringt für das Unternehmen eine Menge Herausforderungen mit sich und hat auch ihre Grenzen. Aus diesem Grund darf dieses Thema durchaus mit einem kritischen Blick betrachtet werden, denn in der Praxis ist betriebliche Suchtprävention oft gut gemeint, aber nicht immer gut umgesetzt…

Auf den Fokus kommt es an

Nehmen wir Unternehmen einmal genau unter die Lupe: Wenn betriebliche Suchprävention besteht oder eingeführt wird, liegt der Fokus schwerpunktmäßig immer wieder auf Alkohol. Andere Substanzen wie Drogen, Medikamente oder aktuell das Thema Smartphone im Betrieb werden großzügig ausgegrenzt. Diese finden zwar hin und wieder irgendwo in Präventionsmaßnahmen Berücksichtigung und erhalten zunehmend Beachtung, aber dennoch steht Alkohol immer noch ganz weit oben auf der Agenda – alles andere wird nur am Rande wahrgenommen.

Interessanterweise taucht Tabak, bzw. Nikotin, gar nicht auf, obwohl Nikotin auch eine Abhängigkeit darstellen kann und gerade Tabak weit vor allen anderen Suchtmitteln, gemeinsam mit Alkohol, immer noch zu den häufigsten Suchtmitteln und -arten zählt.

Warum das so ist? Weil die Funktionsbeeinträchtigungen des Menschen unter Nikotin oder Tabakkonsum, im Gegensatz zu anderen Suchtmitteln, gering sind und damit für das Unternehmen kein besonders hohes Sicherheitsrisiko darstellen. Gerade in Bezug auf die Arbeitssicherheit, den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung ist Tabak hier kaum ein Thema. Man darf zwar auf den Gewerbeflächen, bzw. Produktionsflächen und in Büros nicht mehr rauchen, dafür gibt es jedoch draußen vor der Tür eingerichtete Raucherzonen. Diese Maßnahmen wurden jedoch im Rahmen des Nichtraucherschutzgesetzes vorgenommen und nicht aufgrund anderer Faktoren.

Ganzheitliche Suchtprävention

Eine andere zusätzliche Herausforderung der betrieblichen Suchtprävention ist der Tatsache geschuldet, dass Suchterkrankungen in den meisten Fällen in irgendeiner Form mit anderen psychischen Störungen einhergehen. Aus diesem Grund kann für das Unternehmen neben dem Suchtmittelkonsum, die dahintersteckende Erkrankung durchaus von Bedeutung sein.

Ich vertrete den Standpunkt, dass eine ganzheitliche Betrachtung der Situation oder des Betroffenen immer beachtet werden muss bzw., dass zusätzlich, zu den reinen suchtpräventiven Maßnahmen, grundsätzlich eine ganzheitliche Betrachtung überdacht werden muss und die psychische Gesundheit als fester und wichtiger Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements generell miteinbezogen werden muss.

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