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19.03.2020

Betriebliche Suchtprävention in der Praxis: Teil 2

In den vorangegangenen Blogs ging es um die Suchtprävention im Detail, wie auch um deren praktische Umsetzung. Und auch in diesem Blog möchte ich weitere praktische Tipps geben, um betriebliche Suchtprävention erfolgreich im Unternehmen zu etablieren.

© shutterstock.com | J Walters

Mit betrieblicher Suchtprävention kann man nur bedingt kurzfristige Erfolge erreichen. Für langfristige Erfolge bedarf es einer Betriebs- und Dienstvereinbarung, die schriftlich formuliert ist und in der die präventiven Maßnahmen dargestellt sind.

Die Betriebsvereinbarung – Suchtprävention schwarz auf weiß

Im Mittelpunkt einer jeden Betriebsvereinbarung steht ein stufenweises Vorgehen, ein sogenannter Stufenplan, in dem der Umgang mit Suchtproblemen im eigenen Unternehmen niedergeschrieben ist. Das hat den guten Hintergrund, dass alle suchtpräventiven Maßnahmen damit verbindlich für alle Mitarbeiter und Führungskräfte des Unternehmens gelten und diese natürlich allen Mitarbeitern auch zugänglich sind, bzw. diese auch ausgehändigt wurden.

Eine gut durchdachte, sinnvolle und modern gestaltete Betriebsvereinbarung enthält darüber hinaus auch Schulungen, Fortbildungen und Seminare für die Mitarbeiter, insbesondere auch für Führungskräfte. Denn beim Umgang mit Sucht geht es darum, dass im Rahmen der betrieblichen Suchtprävention insbesondere die Führungskräfte oder auch andere Personalvertreter, den Weg der Umsetzung von suchtpräventiven Maßnahmen im Unternehmen, kontinuierlich anwenden und umsetzen. Und das erfordert wiederum ganz besondere Führungskompetenzen, die man in dem Bereich haben sollte und sich aneignen kann. In diesen Schulungen, Workshops und Seminaren für Führungskräfte und Betriebsräte aber auch für andere Personalvertreter, für die Personalabteilungen, HR und auch für Betriebs- und Werksärzte wird vorrangig vermittelt, wie Suchtmittelauffälligkeiten erkannt werden und wie der Umgang damit im Unternehmen geregelt ist, bzw. wie kommuniziert wird und wie man dieses Thema zielgerichtet anspricht.

Mitarbeiter unter der Lupe

Führungskräfte müssen in der Lage sein, das Verhalten ihrer Mitarbeiter genau zu beobachten, wie Sherlock Holmes oder Miss Marple und suchtabhängige Auffälligkeiten aufspüren, diese angemessen angehen und dementsprechend passende Maßnahmen einleiten. Die Beurteilung der betroffenen Mitarbeiter, bezüglich der Arbeitsleistung oder dem sozialen Verhalten am Arbeitsplatz, erweist sich hier aber als durchaus komplexer und vielschichtiger Vorgang. An dieser Stelle bin ich ganz klar der Meinung, dass ohne eine entsprechende Grundkenntnis in diesem Bereich, Führungskräfte allein das nicht leisten können, weil es sich um ein sehr umfangreiches Thema handelt.

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