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21.11.2018

Wie weit reicht die Verantwortung einer Führungskraft?

Wenn es um Verantwortung geht, kommen wir bei diesem Blog nicht drum rum, über Regularien und Gesetzgebung zu sprechen. Denn wie weit die Verantwortung einer Führungskraft reicht, liegt nicht unbedingt im eigenen Ermessen des Unternehmens, sondern auch an gesetzlichen Richtlinien.

 

Der Weg zur Führungskraft

Um die Position einer Führungskraft zu besetzen, gibt es verschiedene Möglichkeiten für ein Unternehmen. Entweder kann ein neuer Mitarbeiter von extern eingestellt werden oder jemand aus dem Unternehmen wird zur Führungskraft befördert. Ab diesem Zeitpunkt werden bereits hohe Anforderungen an diese Person gestellt. Was leider viel zu oft nicht explizit kommuniziert wird, ist die neue Verantwortung. Jeder kann mit dem Begriff etwas anfangen; doch ist Ihnen bewusst, dass eine Führungskraft die gleiche Fürsorgepflicht den Mitarbeitern gegenüber hat wie der Arbeitgeber?

Die Gesetzgebung besagt sogar, dass bei einer Pflichtverletzung zunächst der Arbeitgeber, dann aber auch Erfüllungsgehilfen, also Führungskräfte mit Personalverantwortung in die Verantwortung gezogen werden. Eine Führungskraft hat also die besondere Verantwortung dahingehend, Schadensersatzansprüchen der Mitarbeiter gegen das Unternehmen aber auch gegen sich selbst vorzubeugen. In der Aufklärung über diese Dimension der Verantwortung zeigt sich ein großes Manko. Führungskräfte werden unzureichend informiert.

Fürsorgepflicht in Bezug auf Gesundheit

Die Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers und damit auch einer Führungskraft bezieht sich auch auf die physische und psychische Gesundheit. Ganz explizit lässt sich sagen, dass sich damit die Pflicht zum Schutz vor gesundheitsschädigender Überanstrengung ergibt. Erkennt eine Führungskraft Anzeichen für Überlastung, muss sie als Träger der Fürsorgepflicht aktiv eingreifen. Sie darf diesen Zustand nicht stillschweigend hinnehmen und darauf hoffen, dass er sich mit der Zeit auflöst. Ein wichtiger Hinweis ist hier auch die sogenannte Überlastungsanzeige; diese ist dem deutschen Arbeitsschutzrecht zuzurechnen und besagt, dass Arbeitnehmern anzuzeigen ist, wenn eine Gefährdung der Gesundheit oder Sicherheit besteht.

Wie kann so etwas in der Praxis aussehen?
Ein Beispiel kann hier der Umstand des Mobbings sein. Sobald ein Mitarbeiter von einem anderen oder von mehreren gemobbt wird und dies in irgendeiner Form der Führungskraft bewusst wird, steht sie in der Pflicht, den Mitarbeiter und damit die Persönlichkeitsrechte von ihm zu schützen. Denn Mobbing setzt betroffene Mitarbeiter unter eine starke psychische Belastung, die sich auch körperlich äußern kann. Wer seiner Führungsverantwortung nicht nachkommt, lässt damit Schadensersatzansprüche entstehen. Es sollte im Sinne einer jeden Führungskraft sein, für ein gesundes Umfeld zu sorgen und damit der Fürsorgepflicht nachzukommen.

Abschließend lässt sich empfehlen: Unternehmen sollten ihre Führungskräfte umfassend informieren und ermöglichen, dass sich diese auch dahingehend weiterbilden können.

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